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Psychotherapeutische Heilpraktik

Ein/e HeilpraktikerIn für Psychotherapie ist eine Person, die vom Gesundheitsamt auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes die Erlaubnis erhalten hat, Psychotherapie anzubieten.“

Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt „Seelenpflege“ und beinhaltet die Diagnose und Behandlung von psychischen, psychosomatischen und sozialen Problemen mit psychotherapeutischen Methoden. In Deutschland ist Psychotherapie eine geschützte Bezeichnung und darf nur von bestimmten Personengruppen (Ärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern) angeboten werden.

Im Kapitel F des ICD-10 („International Classification of Deseases“) werden alle psychischen Erkrankungen gelistet. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist es mir erlaubt, psychische Erkrankungen/Störungen oder Auffälligkeiten zu diagnostizieren und zu behandeln. Sollten schwerwiegende psychische Erkrankungen vorliegen, ist eine fachärztliche Betreuung unumgänglich. Dies kann und muss im Einzelfall besprochen werden.

Ziele des psychotherapeutischen Prozesses können sein:

  • ein neuer, vertrauensvollerer, selbstsichererer Umgang mit den Herausforderungen des Lebens
  • Wahrnehmen von (bisher vermutlich unterdrückten, nicht wahrgenommenen) eigenen Bedürfnissen
  • (Re-)aktivieren von Ressourcen
  • Angstbewältigung
  • Steigerung von Lebensfreude und Vitalität
  • Aussöhnung mit der Lebensgeschichte / Biographie
  • Verabschieden hemmender oder pathologischer Muster
  • Beziehungsklärung